Sehr geehrte Geschäftspartner,
BODE – Araç Kapı Sistemleri Sanayi ve Ticaret A.Ş. (nachfolgend als “BODE” bezeichnet) ist ein weltweit tätiges Unternehmen, das sich den Prinzipien von Integrität und Gesetzestreue verpflichtet fühlt. Wir orientieren uns an globalen Standards, insbesondere den zehn Prinzipien der Global Compact Initiative der Vereinten Nationen. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, allgemein gültigen Standards sowie unseres Verhaltenskodexes. Bei BODE streben wir kontinuierlich an, unsere unternehmerischen Handlungen sowie Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Wir laden unsere Geschäftspartner dazu ein, hierzu beizutragen.
Unser Verhaltenskodex für Geschäftspartner legt die Mindestanforderungen fest, die wir an die verantwortungsvolle Beschaffung von Materialien stellen. Die Einhaltung dieses Kodex ist für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung entscheidend. Wir sind überzeugt, dass langfristiger Erfolg nur durch gemeinsame unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte und Umweltschutz erreicht werden kann. Daher vereinbaren wir mit Ihnen die Geltung dieses Verhaltenskodex für unsere zukünftige Zusammenarbeit.
Die BODE und der Geschäftspartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforderungen dieses Verhaltenskodex zu erfüllen. Der Geschäftspartner wird aufgefordert, seine Unterauftragnehmer vertraglich zur Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten.
Wir danken für Ihre Unterstützung.
Die BODE erwartet von ihrem Geschäftspartner, dass er die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Rechte jedes Einzelnen respektiert. Keine Person darf gegen ihren Willen zum Arbeiten genötigt werden. Verboten sind zudem Verhaltensweisen einschließlich Gesten, Sprache und Körperkontakt, die sexuell, unter Zwang setzend, bedrohlich, beleidigend oder ausbeuterisch sind.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet sich der Geschäftspartner zur Einhaltung von Arbeitsschutzrechten und darüber hinaus zur Einhaltung von internationalen Mindeststandards, wie sie insbesondere auch in den ILO- Kernarbeitsnormen (www.ilo.org), UK Modern Slavery Act 2015 sowie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz niedergelegt sind.
Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen erachtet die BODE als selbstverständlich. Die BODE erwartet von ihrem Geschäftspartner neben der Einhaltung der vorgenannten Grundsätze auch die Weitergabe dieser Verpflichtungen innerhalb der gesamten Lieferkette.
In keiner Phase der Produktion darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Der Geschäftspartner ist aufgefordert, sich an die Empfehlung aus der ILO-Konvention 138 zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten. Der Geschäftspartner darf somit keine Beschäftigten einstellen, die nicht die Mindestalter erreicht haben, mit Ausnahme von Praktikanten.
BODE bekämpft jede Form der illegalen Beschäftigung und Zwangsarbeit. So darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein und die Beschäftigten müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Beschäftigten, wie etwa psychische Härte, sexuelle oder persönliche Belästigung, stattfinden. Darüber hinaus ist der Geschäftspartner verpflichtet, keine unfreiwillige Gefängnisarbeit und Opfer von Menschenhandel einzusetzen.
Die BODE achtet die Gleichberechtigung von Mann und Frau einschließlich der entsprechenden relevanten gesetzlichen und behördlichen Anforderungen. Weiterhin beachtet die BODE alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zur Gleichstellung der Mitarbeiter und erwartet dies auch von ihrem Geschäftspartner. Die Gleichberechtigung, der Schutz von Minderheiten und indigenen Völkern stellt unter anderen ein Kriterium auch für die Zusammenarbeit des Geschäftspartners mit seinen Kunden und Lieferanten dar.
Die BODE schafft faire Arbeitsbedingungen. Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards entsprechen. Überstunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis erbracht werden und die jeweils gesetzlich zulässige Stundenzahl pro Woche nicht übersteigen. Allen Beschäftigten ist die Möglichkeit zu geben, ihren Arbeitsplatz nach angemessener Zeit wieder zu kündigen.
Der Geschäftspartner hat seine Beschäftigten fair zu entlohnen und die lokalen Lohnvorschriften und/oder Tarifverträge einzuhalten. Sofern keine Lohnvorschriften und/oder Tarifverträge existieren, hat der Geschäftspartner seine Beschäftigten so zu entlohnen, dass die Beschäftigten zumindest ihre Grundbedürfnisse befriedigen können.
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit, auf Beitritt zu Gewerkschaften, auf Anrufung der Arbeitskräftevertretung oder auf Mitgliedschaft in Betriebsräten in Übereinstimmung mit den vor Ort geltenden Gesetzen zu respektieren. Den Beschäftigten muss es möglich sein, mit der Unternehmensleitung offen und ohne Angst vor Repressalien oder Belästigung zu kommunizieren.
Der Geschäftspartner hat seinen Beschäftigten ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten. Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Risiken, Unfälle, Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, getroffen. Den Beschäftigten werden der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge sowie der Zugang zu sauberen sanitären Einrichtungen ermöglicht.
Ferner ist insbesondere durch Schulungen sicherzustellen, dass sich alle Beschäftigten der Risiken am Arbeitsplatz ausreichend bewusst sind.
Die Diskriminierung von Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich ethnischer und nationaler Abstammung, sozialer Herkunft, des Geschlechts, der Hautfarbe, der Religion oder Weltanschauung, politischer Meinung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, genetischer Merkmale oder des Vermögens, ist in jeglicher Form unzulässig und wird nicht toleriert. Die persönliche Würde, Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert. Gleichberechtigung, Vielfalt und Inklusion sind für die BODE von entscheidender Bedeutung. Die BODE und ihr Geschäftspartner schaffen ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle Menschen respektiert, akzeptiert, unterstützt und wertgeschätzt fühlen, so dass sie in vollem Umfang an Entscheidungsprozessen und Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmens teilhaben können.
Die BODE begrüßt es, wenn Geschäftspartner einen wirksamen Beschwerdemechanismus unterhalten. Sofern Geschäftspartner gesetzlich dazu verpflichtet sind einen Meldekanal für Beschwerdeführende (sog. Whistleblowing) einzurichten, ist dieser Meldekanal gesetzeskonform so einzurichten, dass Beschwerdeführende sowie Personen, die Gegenstand der Meldung, oder sonstige Personen, die von der Meldung betroffen sind, insbesondere vor Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen wie z.B. Kündigungen, geschützt sind.
Die BODE fördert neben der Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Umweltstandards insbesondere auch die Nachhaltigkeit der Produktion und Produkte, geht schonend mit Ressourcen um und minimiert Umweltbelastungen, in dem Bestreben den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.
Die BODE erwartet dieses Bekenntnis auch von ihrem Geschäftspartner und fordert daher insbesondere die Einhaltung der nachfolgenden Grundsätze.
Der Geschäftspartner stellt sicher, dass die an die BODE gelieferten "Waren den Anforderungen der gesetzlichen Materialvorschriften" entsprechen. Der Lieferant hat die Stoffe zu deklarieren, die in der „Liste verbotener bzw. eingeschränkter Stoffe“ aufgeführt sind. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, eine "Richtlinie zu Konfliktmineralien" umzusetzen, die Herkunft dieser Materialien zu untersuchen und rechtzeitig auf Anfragen von der BODE zu reagieren, um die Einhaltung dieser Anforderungen nachzuweisen.
Für die Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold sowie für weitere Rohstoffe wie Kobalt etabliert der Geschäftspartner Prozesse in Übereinstimmung mit den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD) für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, soweit er Konfliktmineralien in seinen Produkten verarbeitet. Schmelzen und Raffinerien ohne angemessene, auditierte Sorgfaltsprozesse sollen gemieden werden.
Der Geschäftspartner hat seinen Betrieb in voller Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Branchenrichtlinien zu Wasserschutz, Wasserverbrauch, Wasserqualität und Abwasser zu führen. Der Geschäftspartner wird sich bemühen, in seinem Betrieb Maßnahmen zur nachhaltigen Schonung und Sicherstellung der Wasserqualität vorzusehen.
Der Geschäftspartner hat bei seiner Geschäftstätigkeit alle relevanten gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen bezüglich Artenvielfalt, Tierschutz, Landnutzung, Bodenqualität und Entwaldung einzuhalten.
Zwangsräumungen sowie der Entzug von Land, Wäldern und Gewässern beim Erwerb, der Erschließung oder bei sonstiger Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern sind zu vermeiden. Alle relevanten nationalen und internationalen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen diesbezüglich sollen eingehalten und umgesetzt werden.
Luftverunreinigungen und schädliche Lärmemissionen aus den Betriebsabläufen sind vor ihrer Freisetzung zu typisieren, routinemäßig zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln, um die Luftqualität nicht nachhaltig zu beeinträchtigen. Abgasreinigungssysteme sind zu überwachen. Ziel ist es, wirtschaftliche Lösungen zur Minimierung schädlicher Emissionen zu finden.
Der Geschäftspartner wird im Rahmen der auf ihn anwendbaren Gesetze eine umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen durchführen.
Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln und so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gewährleistet ist. Der Geschäftspartner hat im Sinne der Nachhaltigkeit darauf zu achten, dass neben der Produktionsentwicklung auch die Produkte selbst schonend mit Rohstoffen und natürlichen Ressourcen umgehen und möglichst wiederverwendbar sind.
Der Geschäftspartner hat sicher zu stellen, dass im Fall der Beauftragung oder Nutzung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte eine ausreichende Unterweisung und Kontrolle erfolgt, um sicherzustellen, dass aus deren Einsatz keine Missachtungen von Menschenrechten, insbesondere keine Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Verletzung von Leib oder Leben und keine Missachtung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit folgen.
Der Geschäftspartner hat den Grundsatz des fairen Verhaltens im Wettbewerb zu wahren und die kartellrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Unlautere Preis- oder Angebotsabsprachen, Marktaufteilungsvereinbarungen oder der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sind unzulässig. Die BODE missbilligt solche Vorgehensweisen.
Die BODE erwartet von ihrem Geschäftspartner, dass den Beschäftigten der BODE keine Vorteile zugesagt oder gewährt werden.
Der Geschäftspartner darf keine Bestechungsgelder, Schmiergelder, illegale Zahlungen, Anreize, Geschenke und andere Vorteile von Wert bei Geschäftsanbahnungen anbieten oder gewähren. Darüber hinaus duldet die BODE keine Zuwendungen, Angebote oder Zusagen von Geschäftspartnern gegenüber Amtsträgern, die von Wert bzw. geeignet sind, behördliche Maßnahmen zu beeinflussen oder einen unzulässigen Vorteil zu bewirken.
Bei allen Geschäftsaktivitäten sind höchste Integritätsstandards zugrunde zu legen. Es ist bei dem Verbot aller Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung eine Null- Toleranz-Politik zu verfolgen. Verfahren zur Überwachung und Durchsetzung der Normen sind anzuwenden, um die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze zu gewährleisten.
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, Geldwäsche zu verhindern. Der Geschäftspartner darf sich an keiner Form der Geldwäsche beteiligen. Es ist dem Geschäftspartner untersagt, Eigentum und Vermögenswerte zu erwerben bzw. zu veräußern oder zu übertragen, die Art der Erlöse und den Besitzstand zu verbergen oder zu verschleiern sowie Eigentum und Vermögenswerte zu besitzen oder zu nutzen, wenn er Kenntnis davon hat, dass diese aus kriminellen Aktivitäten stammen. Die Bewegung von solchen Geldern bzw. Vermögenswerten oder die Beihilfe hierzu, um Erlöse legitim erscheinen zu lassen, ist Geldwäsche und strengstens verboten.
Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen beziehen sich auf Beschränkungen der Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Waren, Software, Dienstleistungen und Technologie sowie auf geltende Einschränkungen des Handels mit bestimmten Ländern, Regionen, Unternehmen oder Organisationen und Einzelpersonen. Der Geschäftspartner ist zur Einhaltung der jeweils für ihn gültigen Außenwirtschaftsgesetze, Sanktions- und Embargoverordnungen und Leitlinien, insbesondere gesetzlicher und behördlicher Vorgaben, zu den Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen verpflichtet.
Interessenskonflikte können entstehen, wenn die Eigeninteressen einer Person, den geschäftlichen Interessen des Unternehmens entgegenstehen. Selbst der Anschein eines Interessenskonflikts ist problematisch, wenn dadurch der Eindruck entsteht, die Objektivität oder die Unabhängigkeit einer Person könnte beeinträchtigt sein.
Um nachteilige Folgen von BODE abzuwenden, erwartet die BODE von ihrem Geschäftspartner, dass er alle Interessenkonflikte vermeidet, die die Geschäftsbeziehung mit der BODE nachteilig beeinflussen können. Der Geschäftspartner ist daher verpflichtet, tatsächliche oder auch nur scheinbare Interessenkonflikte gegenüber der BODE unverzüglich offenzulegen und diese schnellstmöglich zu lösen.
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, alle geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Vertrauliche Informationen sowie personenbezogene Daten von Beschäftigten sind zu schützen. Der Geschäftspartner wird gemeinsam mit der BODE darauf hinwirken, entsprechende Vereinbarungen zur Geheimhaltung abzuschließen und einen angemessenen Schutz von empfangenen vertraulichen Informationen zu gewährleisten.
Vertrauliche Geschäftsdaten insbesondere vertrauliche Informationen und Geheimnisse von der BODE sind vor unbefugten Zugriffen zu schützen und dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.
Bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von vertraulichen Informationen sind die jeweils gültigen Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit sowie behördliche Vorschriften zu beachten. Geistiges Eigentum von der BODE ist gegen missbräuchliche Verwendung zu schützen sowie zu sichern und darf nur im Rahmen der geschäftlichen Zusammenarbeit mit der BODE genutzt werden.
Die BODE erachtet die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex als wesentlich für die Geschäftsbeziehung mit dem Geschäftspartner und bekennt sich zur Umsetzung der gültigen gesetzlichen Anforderungen aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Zur Sicherung der Lieferkette in Bezug auf menschenrechtliche und umweltbezogene Erwartungen ist die Einhaltung der hier enthaltenen Bestimmungen für die Geschäftsbeziehung zwischen der BODE und ihrem Geschäftspartner unerlässlich.
Soweit der Geschäftspartner in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt, gilt das Folgende:
Die BODE erwartet von ihrem Geschäftspartner, dass dieser im Rahmen eines angemessenen Risikomanagements bei sich und seinen Lieferanten im angemessenen Umfang menschenrechtliche und umweltbezogene Risken analysiert und Präventions- bzw. Abhilfemaßnahmen zur Meidung von Verstößen festlegt.
Der Geschäftspartner stellt sicher, dass die menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen des jeweils gültigen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes eingehalten und entlang der Lieferkette angemessen adressiert werden. Die BODE erwartet von ihrem Geschäftspartner, dass dieser sein Personal gemäß den Themen dieses Verhaltenskodex angemessen und regelmäßig schult und weiterbildet.
Die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Standards und Regelungen können von der BODE jederzeit überprüft werden, auch durch Audits.
Gegenüber Geschäftspartnern, die die Anforderungen aus dem Verhaltenskodex und insbesondere in Bezug auf die Vorgaben des gültigen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht erfüllen oder dagegen schwerwiegend verstoßen, behält sich die BODE das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, welche in letzter Konsequenz auch zur Aussetzung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung führen können.
Die BODE möchte ihren Geschäftspartner dazu ermutigen, jegliche Rechtsverstöße im Verantwortungsbereich von der BODE unverzüglich zu melden, sobald diese beobachtet werden oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Der Geschäftspartner muss keine Nachteile befürchten, sofern der jeweilige Hinweis nach bestem Wissen und in ehrlicher Absicht erfolgt ist.
Ein Verdachtsfall oder ein Verstoß kann über das auf der Homepage der BODE hinterlegte Hinweisgebersystem gemeldet werden.
Die BODE ist berechtigt, diesen Verhaltenskodex jederzeit zu modifizieren. Der Geschäftspartner wird modifizierte Versionen auf Aufforderung von der BODE jeweils prüfen und sein Einverständnis damit nicht unbillig verweigern.
Der Geschäftspartner verpflichtet sich mit der Unterzeichnung dieses Verhaltenskodexes zu einem verantwortungsvollen Handeln nach den im Verhaltenskodex beschriebenen Grundsätzen unter Einhaltung aller auf den Geschäftspartner anwendbarer Gesetze.
Der Geschäftspartner bestätigt, dass er in verbindlicher Weise gegenüber seinen Beschäftigten, Beauftragten, Subunternehmern und Lieferanten seinerseits die inhaltlichen Themen dieses Verhaltenskodexes als Geschäftsgrundlage vereinbart und auf deren Einhaltung in der Lieferkette achtet.